Es wird zum Beispiel ab Ende Mai, ohne Übergangsfrist, nicht mehr möglich sein ohne einer Einverständnisserklärung der abgebildeten Personenzum Beispiel Hochzeiten, Fotos zu archivieren. Die EU hinterfragt das mit "Welche Nutzen hätte der Fotograf mit der weiteren Speicherung der Bilder?"Natürlich keinen normalerweise außer es wurde natürlich anders vereinbart. Und so sind Fotos nach Auftragsende auch wieder zu löschen.
Das verwenden von Mailservern, Clouddiensten und Webspace für Websites außerhalb der EU sollte vermieden werden da diese meist die Neuen Richtlinien der EU nicht oder nur zum Teil anerkennen. Es gibt viele Beispiele zur neuen Verordnung und alle hier aufzuzählen ist nicht möglich.Jedes Unternehmen sollte sich intensivdamit auseinandersetzten. Ob es ein Ein-Personen Unternehmen oder ein Großkonzern ist, alle müssen nach den gleichen Regeln spielen. Es geht hier nicht einzig und alleine um Fotografen oder Filmschaffende. Jedes Unternehmen das Personendaten verarbeitet trifft die neue Verordnung.
Brunner Images ist derzeit mit aller Kraft dabei alle Richtlinien Verordnungskonform umzusetzten.So wurde bereits der Cloud Dienst Dropbox auf einen EU-Server verlagert. Der Webspace wurde nach Deutschland transferiert. Ebenso der E-Mail Account. Anfragen und Angebote mit personenbezogenen Daten werden nach Auftragsende gelöscht. Rechnung nach 7 Jahren wie vorgeschrieben gelöscht. Eine Datenzusammenfassung wo und wann welche Daten von Kunden wie gespeichert werden, wurde ebenfalls bereits angelegt.
So schlimm es klingt. Man wir schlussendlich erst mit Musterprozessen, die es sicherlich geben wird, eine genauere Einstufung der Verordnungen sehen.